Begriff | Definition |
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Entleiher | Als Entleiher wird in der Zeitarbeit das Kundenunternehmen des Zeitarbeitsunternehmens bezeichnet, das den Zeitarbeitnehmer ausleiht bzw. an den der Mitarbeiter überlassen wird. Der Entleiher schließt mit dem Zeitarbeitsunternehmen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der die Einzelheiten und die Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung regelt. |
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