Begriff | Definition |
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Befristung | Arbeitsverträge zwischen der alpha Personal-Service GmbH und einem Zeitarbeitnehmer sind grundsätzlich unbefristet. Der Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund ist bei Neueinstellungen zulässig, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zuvor kein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Eine solche Befristung kann bis zu 3 x mit einer Gesamtdauer von höchstens 2 Jahren verlängert werden § 14 (2) S.1 TzBfG. Eine Befristung mit Sachgrund § 14 (1) S.1 TzBfG ist grundsätzlich immer möglich. Hier gibt es keine Höchstdauer. Ein Sachgrund kann z.B. eine Befristung bis zum Start eines in der Zukunft geplanten Studiums des Zeitarbeitnehmers oder die Vorlage einer befristeten Arbeitserlaubnis sein. |
alpha zählt zu den erfolgreichsten Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Als kompetenter Personaldienstleister sind wir in den Bereichen Office & Engineering, Gewerblich & Technisch sowie Pflege & Soziales tätig.